
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Strandbades Otto-Maigler-See.
(2) Mit dem Betreten des Strandbades erkennt der Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung als verbindlich an. Er verpflichtet sich auch, alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen zu befolgen.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
(1) Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
(3) Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
(4) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
(5) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben, sind an der Kasse oder unter www.otto-maigler-see.de einsehbar.
(2) Die Wasserfläche ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
(3) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
(4) Die Einzelkarten verlieren nach dem Verlassen des Bades und spätestens mit Ablauf des Ausgabetages ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist dem Personal vorzuzeigen. Für verlorene und nicht eingelöste Karten werden nicht erstattet.
(5) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
§ 4 Zutritt
(1) Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
(2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Tag sein. Mit Betreten des Strandbades ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
(3) Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen sind möglich.
(4) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können oder nicht schwimmen können, wird das Baden untersagt, sofern keine geeignete Begleitperson anwesend ist.
(5) Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
a. die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b. die Tiere mit sich führen,
c. Epileptikern,
d. die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
§ 5 Verhaltensregeln
(1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
(2) Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
(3) Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
(4) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
(5) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
(6) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
(7) Speisen und Getränke dürfen nur in kleinen Gebinden und zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Untersagt ist insbesondere die Nutzung von Grills jeglicher Art, sowie das Mitbringen von Fässern oder Behältern. In den OMS Beachclub darf pro Person ausschließlich eine Flasche Wasser sowie frisches Obst mitgebracht werden. In den übrigen Gastronomien dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. Ebenfalls nicht gestattet ist das Mitbringen von Speisen und Getränken, die von Lieferdiensten ins Strandbad oder auf den Parkplatz geliefert werden.
(8) Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
(9) Verboten ist:
a. Lärmen, lautes Singen, das Mitbringen und die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten
b. Außerhalb des Schwimmbereiches (Trennkette) zu baden
c. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren
d. Das Wegwerfen von Abfall, außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse
e. Die Ausübung eines Gewerbes
f. Das Mitführen und Konsumieren von Drogen (Lachgas, Cannabis usw.) jeglicher Art
g. Die Steganlagen unbefugt zu betreten
h. Feuer anzünden sowie Koch- und Grillgeräte, Laternen, Fackeln und ähnliche Vorrichtungen zu benutzen
i. Innerhalb des Strandbades zu zelten, lagern oder zu übernachten
(10) Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
(11) Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
(12) Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen des Strandbades verboten.
§ 6 Haftung
(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
(4) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Der Aufenthalt im Wasser des Strandbades ist nur in üblicher Badekleidung ohne Taschen gestattet.
(2) Das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen von der Badeinsel oder den Schwimmkörpern in den See ist untersagt.
(3) Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
(4) Das Zu-Wasser-Lassen von SUPs ist ausschließlich auf der rechten Seite des Strandbads (in Blickrichtung Wasser) gestattet. Das Befahren des Schwimmbereichs ist nicht erlaubt – SUPs dürfen nur außerhalb der gekennzeichneten Schwimmzone genutzt werden. Bitte beachten Sie die üblichen Gefahren auf dem Wasser, wie Wind, Strömungen, Wellengang sowie eingeschränkte Sichtbarkeit für andere Wasserfahrzeuge. Im Außenbereich des Sees findet keine Bade- oder Wasseraufsicht statt. Das Befahren des Sees erfolgt daher ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Ausdrücklich empfohlen wird das Tragen einer geeigneten Schwimm-oder Rettungsweste.
Stand 22.06.2026